Copyright-Bestimmungen
Allgemeine Copyright-Bestimmungen
Bei der Verwendung der Fotografien sind folgende Copyright-Bestimmungen zu beachten:
- das Copyright der Fotos bleibt grundsätzlich beim Fotografen
- vor Veröffentlichungen in Printmedien/Digital-Medien ist die Freigabe des Fotos vom Fotografen einzuholen
- bei Veröffentlichungen in Printmedien/Digital-Medien ist die branchenübliche Entschädigung dem Fotografen zu entrichten
- bei Veröffentlichungen in Printmedien ist ein Vermerk auf den Fotografen anzubringen (z. B. Foto: H. von Mengden)
- bei Veröffentlichungen in Printmedien/Digitalmedien ist ein Vermerk auf den Fotografen anzubringen (z. B. Foto: Altenwoga.ch)
- die Fotos dürfen für den privaten Gebrauch der abgebildeten Personen kostenlos genutzt werden
- die Fotos dürfen vom Verein der abgebildeten Person für den internen Gebrauch, unter Angabe des Fotografen, kostenlos verwendet werden
- werden Fotos für die Erstellung von verkäuflichen Gegenständen (z.B. Kalender, Tassen, T- Shirts, CD-ROM usw.) verwendet, ist vorgängig mit dem Fotografen die Entschädigung auszuhandeln.
- von Veröffentlichungen in Printmedien ist ein Belegexemplar dem Fotografen zu senden
- Fotos dürfen nicht weiter verkauft werden!
- Abweichungen dieser Bestimmungen werden mit einzelnen Fotobezügern direkt vereinbar.
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